Die Bräutelzunft darf sich nach einem erfolgreichen Antrag nun mit dem begehrten Siegel schmücken. Was das bedeutet.
Die Bräutelzunft Scheer darf sich neuerdings offiziell als Teil des Immateriellen UNESCO-Kulturerbes in Deutschland verstehen und sich mit dem entsprechenden Siegel schmücken.
Nachdem die schwäbisch-alemannische Fastnacht im Jahr 2014 von der Deutschen UNESCO-Kommission anerkannt worden ist, können auch Zünfte diesen Titel für sich beantragen.