GEMA und ARGE
Zwischen der Gemeinschaft der Mitglieder der Schwäbisch- Alemannischen Narrenvereinigung und –verbände in Südwestdeutschland (ARGE) und der GEMA besteht seit vielen Jahren ein Rahmen- und Pauschalvertrag. Alle Mitgliedsvereine der ARGE profitieren von den Leistungen dieses Vertrags, sofern sie bei der Meldung und dem Umgang mit der GEMA bestimmte Regelungen beachten. Alle Regelungen und Informationen zur GEMA finden Sie auf dieser Seite.
Die GEMA ("Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte") ist eine Verwertungsgesellschaft, die für die Verwaltung von Nutzungsrechten bei öffentlicher Musiknutzung zuständig ist. Die GEMA erhebt Gebühren für die Nutzung von Musik in bestimmten Situationen und Umfeldern. Zahlen müssen alle, die urheberrechtliche geschützte Musik von GEMA-vertretenen Künstlern öffentlich bei Veranstaltungen oder im Internet nutzen wollen. Die eingenommenen Gebühren gibt die GEMA zum größten Teil an diese Künstler weiter.
Damit die GEMA diesen Auftrag erfüllen kann, ist es wichtig, dass Vereine Ihre Veranstaltungen an die GEMA melden und besonders auch die jeweiligen Musikfolgen im Anschluss zeitnah einreichen.
Zwischen der ARGE und der GEMA besteht seit vielen Jahren ein Pauschalvertrag. Alle Mitgliedsvereine der ARGE profitieren von den Leistungen dieses Pauschalvertrags, sofern sie bei der Meldung und dem Umgang mit der GEMA bestimmte Regelungen beachten.
GEMA-LEITFADEN / ONLINEPORTAL
Seit August 2022 gibt es einen neuen Leitfaden zur GEMA-Meldung, der insbesondere Hinweise zum neuen Online-Portal der GEMA gibt. Neu ist seit Kurzem, dass die Anmeldung von Veranstaltungen und das Einreichen von Setlists ab sofort über das Onlineportal erfolgen muss. Alle Vereine wurden hierfür von der GEMA angeschrieben.
Online melden unter: https://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzung-oeffentlichkeit
Mitgliedsnummer der Arbeitsgemeinschaft: 1510151200
Zwischen der Gemeinschaft der Mitglieder der Schwäbisch- Alemannischen Narrenvereinigung und –verbände in Südwestdeutschland (ARGE) und der GEMA besteht seit vielen Jahren ein Rahmen- und Pauschalvertrag. Alle Mitgliedsvereine der ARGE profitieren von den Leistungen dieses Vertrags, sofern sie bei der Meldung und dem Umgang mit der GEMA bestimmte Regelungen beachten. Alle Regelungen und Informationen zur GEMA finden Sie auf dieser Seite.
Die GEMA ("Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte") ist eine Verwertungsgesellschaft, die für die Verwaltung von Nutzungsrechten bei öffentlicher Musiknutzung zuständig ist. Die GEMA erhebt Gebühren für die Nutzung von Musik in bestimmten Situationen und Umfeldern. Zahlen müssen alle, die urheberrechtliche geschützte Musik von GEMA-vertretenen Künstlern öffentlich bei Veranstaltungen oder im Internet nutzen wollen. Die eingenommenen Gebühren gibt die GEMA zum größten Teil an diese Künstler weiter.
Damit die GEMA diesen Auftrag erfüllen kann, ist es wichtig, dass Vereine Ihre Veranstaltungen an die GEMA melden und besonders auch die jeweiligen Musikfolgen im Anschluss zeitnah einreichen.
Zwischen der ARGE und der GEMA besteht seit vielen Jahren ein Pauschalvertrag. Alle Mitgliedsvereine der ARGE profitieren von den Leistungen dieses Pauschalvertrags, sofern sie bei der Meldung und dem Umgang mit der GEMA bestimmte Regelungen beachten.
GEMA-LEITFADEN / ONLINEPORTAL
Seit August 2022 gibt es einen neuen Leitfaden zur GEMA-Meldung, der insbesondere Hinweise zum neuen Online-Portal der GEMA gibt. Neu ist seit Kurzem, dass die Anmeldung von Veranstaltungen und das Einreichen von Setlists ab sofort über das Onlineportal erfolgen muss. Alle Vereine wurden hierfür von der GEMA angeschrieben.
Online melden unter: https://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzung-oeffentlichkeit
Mitgliedsnummer der Arbeitsgemeinschaft: 1510151200
KUNDENCENTER DER GEMA
Das GEMA-Kundencenter in Berlin ist zentraler Ansprechpartner für Fragen zur Musiknutzung.
GEMA-Generaldirektion
81607 München
Tel.: +49 (0) 30 588 58 999
Ansprechpartner der ARGE sind:
Franz Mosch 1.Vorsitzender
Gunther Seckinger 2.Vorsitzender
Thorsten Spörl Schriftführer
Erreichbar unter: