Ehrungsordnung der Vereinigung Freier Oberschwäbischer Narrenzünfte e.V.
Verleihungsmodus der Ehrennadel
Zur Ehrung verdienter Personen gibt sich die Vereinigung Freier Oberschwäbischer Narrenzünfte eine Ehrungsordnung und nimmt dabei Bezug auf § 9 der Satzung vom 27. September 1969. Als Würdigung besonderer Verdienste um das heimatverbundene Narrenwesen erhalten Personen:
1. Eine bronzene Ehrennadel mit Urkunde, wenn der zu Ehrende 10 Jahre lang eine verantwortliche Aufgabe oder verdienstvolle Tätigkeit in einer Mitgliedszunft wahrgenommen hat.
2. Eine silberene Ehrennadel mit Urkunde, wenn der zu Ehrende 20 Jahre lang eine verantwortliche Aufgabe oder verdienstvolle Tätigkeit in einer Mitgliedszunft wahrgenommen hat.
3. Eine goldene Ehrennadel mit Urkunde, wenn der zu Ehrende sich für außergewöhnliche Verdienste um die Vereinigung Freier Oberschwäbischer Narrenzünfte verdient gemacht hat.
Zu 1. und 2.
Die Verleihung der bronzenen und silbernen Ehrennadel wird durch ein Präsidiumsmitglied oder im Verhinderungsfall durch den jeweiligen Zunftmeister im Auftrag des Präsidiums vorgenommen.
Die Verleihung von bronzenen und silbernen Ehrennadeln ist von der jeweiligen Mitgliedszunft, nach vorherigem Mehrheitsbeschluss durch den Zunftrat, beim Präsidenten zu beantragen. Dem Antrag, welcher mindestens 2 Monate vor der Verleihung zu stellen ist, ist eine kurze Begründung über die bisherige Tätigkeit des zu Ehrenden sowie der Anlass mit Verleihtermin beizufügen. Pro Kalenderjahr können je Zunft höchstens 3 Anträge auf Verleihung der bronzenen Ehrennadel und 1 Antrag auf Verleihung der silbernen Ehrennadel gestellt werden.
Nicht in Anspruch genommene Ehrennadeln werden der jeweiligen Zunft gutgeschrieben.
Bei der Erstbeschaffung wurden jeder Mitgliedszunft 9 silberne und 15 bronzene Ehrennadeln sowie 4 Urkunden als Kontingent gutgeschrieben.
Für darüber hinausgehende Inanspruchnahme werden von der Vereinigung berechnet :
je Ehrennadel € 10,00
je Urkunde € 4,00
Kostenänderungen sind vom Senat zu beschließen.
( Beschlüsse vom 1. Juni 1985 und 31. Oktober 1992 )
zu 3.
Die Verleihung der goldenen Ehrennadel mit Urkunde wird durch den Präsidenten oder seinem Stellvertreter vorgenommen. Zur Verleihung bedarf es einer Zustimmung der Zunftmeister oder Stellvertreter mit Dreiviertel-Mehrheit.
4. Die Verleihung des Ringordens wird satzungsgemäß wie bisher vorgenommen uns ist nicht Gegenstand der Ehrungsordnung.
5. Inkrafttreten
Die Ehrungsordnung tritt am Tage der Beschlussfassung durch den Konvent in Kraft.
Änderungen sind nur vom Konvent zu beschließen.
gez. Hubert Missel
- Präsident -
Verleihungsmodus der Verdienstnadel
Verleihung an überdurchschnittlich aktive Mitglieder in den Ringzünften, die sich weit über das normale Maß hinaus um die Pflege heimatlichen Fasnetsbrauchtums verdient gemacht haben und durch ihr Verhalten das Ansehen ihrer Zunft und der Vereinigung weiter gesteigert haben.
Die Verdienstnadel wird aufgrund eines ausführlichen, begründeten Antrages durch die Zunft durch das Präsidium am Ringlindenmessen, Konvent, Senat, Narrentreffen oder einem wichtigen Anlass in der Zunft oder in Absprache mit der jeweiligen Zunft verliehen.
Pro Jahr und Zunft können nicht mehr als 3 bronzene, 2 silberne und 1 goldene Verdienstnadel beantragt und verliehen werden.
Verleihung dieser Auszeichnung wie folgt
- Bronzene Verdienstnadel für 30 Jahre
- Silberne Verdienstnadel für 40 Jahre
- Goldene Verdienstnadel für 50 Jahre
Alle Verdienstnadeln werden mit einer Urkunde verliehen. Die Kosten für Verdienstnadel(n) und Urkunde(n) werden von der Vereinigung in Rechnung gestellt. Die Preise hierfür leiten sich aus dem jeweiligen Einkaufspreis ab.
Preise (Stand 1.1.2008)
je Verdienstnadel € 5,00
je Urkunde € 4,00
Inkrafttreten
Die Ehrungsordnung tritt am Tage der Beschlussfassung durch den Konvent in Kraft.
Änderungen sind nur vom Konvent zu beschließen.
gez. Peter Neudert
- Präsident -
Der Ringorden
Der Ringorden ist die höchste Auszeichnung des Verbandes und wird für herausragende Leistungen um den Verband vom Präsidium verliehen. Der Ringorden kann nicht beantragt werden.
Die Ringplakette
Die Ringplakette dient zu Repräsentationszwecken und wird spontan an mit dem Ring verbundene Narren und Honorationen vom Vorstand verliehen. Die Ringplakette kann auch von den Zünften zu Repräsentationzwecken beim Präsidium abgerufen werden.
Die Hubert-Missel-Medaille
Wird auf Beschluss des Präsidiums nur an außergewöhnliche Persönlichkeiten innerhalb des Ringes und des öffentlichen Lebens in einer besonderen Feierlichkeit verliehen. Die Ehrenden müssen durch ihre langjährige, vorbildliche närrische Gesinnung im Sinne des ehemaligen Präsidenten der Vereinigung Hubert Missel (Nicht jeder rechte Mensch ist ein Narr, aber jeder rechte Narr ein Mensch) ihre Außergewöhnlichkeit zum Wohle der Vereinigung Freier Oberschwäbischer Narrenzünfte stetig bewiesen haben. Die Verleihung der Hubert-Missel-Medaille am Halsband sollte auf 2 Orden pro Jahr eingeschränkt bleiben.
Oberschwäbischer Fasnetspreis „Die goldene Saubloder"
Der oberschwäbische Fasnetspreis wird nur an außergewöhnliche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen, die durch die langjährige Einmaligkeit ihres närrischen Auftretens sich besonders abheben. Der Fasnetspreis wird auf Antrag aus den Reihen der Mitgliedszünfte den Zunftmeistern zur Verleihung vorgeschlagen. Das Präsidium vergibt den Fasnetspreis.